Ja liebe Blogger und Netzmeister dieser Netzwelten … dann schickt mal fleißig eure Werke an die Nationalbibliothek, denn das ist seit dem 22.06.2006 beschlossenes Gesetz. Und bitte macht schnell, denn die muss binnen einer Woche passieren. Bei Zuwiderhandeln droht eine Ordnungswidrigkeit von bis zu 10.000 Euro. Doch das Gesetz schränkt es etwas ein: Internet-Inhalte könnten dabei auch lediglich „zur Abholung bereitgestellt werden“.
[ via akakus ]